Europawahl 2024

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Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, findet die Europawahl in Österreich statt.

Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger sowie Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich und Auslandsösterreicher, sofern sie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr
vollenden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus müssen sie am Stichtag (26. März 2024) über einen Haupt-
wohnsitz in einer österreichischen Gemeinde verfügen und im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wahllokale und Wahlzeiten

Wahlsprengel 1 (Hochneukirchen): Festsaal Hochneukirchen von 7.30 - 15.00 Uhr
Wahlsprengel 2 (Gschaidt): Untergeschoß des Feuerwehrhauses von 8.00 - 14.00 Uhr
(aufgrund der Notwendigkeit eines barrierefreien Zugangs ist eine Wahl im Kindergartengebäude nicht mehr möglich)

Wer voraussichtlich verhindert ist und am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Die Wahlkarte kann schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni, 24.00 Uhr, und persönlich bis spätestens Freitag, 7. Juni, 12.00 Uhr, beantragt werden.

Bei der Europawahl 2024 ist es erstmals möglich, bei einer persönlichen Beantragung der Wahlkarte am Gemeindeamt unmittelbar nach deren Erhalt die Stimme sofort vor Ort abzugeben.

Die Beantragung einer Wahlkarte ist über die Website www.wahlkartenantrag.at oder über die Smartphone-App „Digitales Amt“ möglich. Der Antrag kann mittels „ID Austria“ verifiziert werden. Der Antrag kann aber auch ohne digitale Signatur mit Angabe der Reisepassnummer, Kopie eines Lichtbildausweises oder des Antragscodes (wird auf der amtlichen Wahlinformation, die persönlich per Post an alle Wahlberechtigten zugestellt wird, enthalten sein) eingebracht werden.

Ersparen Sie sich im Falle einer Verhinderung am Wahltag mühsame Weg- und Wartezeiten und nutzen Sie die Antragstellung über www.wahlkartenantrag.at oder die App „Digitales Amt“. Mit dem eGovernment-Wahlkartenantrag leisten Sie auch einen Beitrag zur
Verwaltungsvereinfachung, da der weitere Prozess der Wahlkartenausstellung (Erfassung des Antrages, Druck usw.) in der Gemeinde
automatisch abläuft.

Alternativ können Sie aber auch einen schriftlichen Antrag auf konventionelle Weise einbringen bzw. die Vollmacht zur Abholung der Wahlkarte erteilen . Den Antrag können Sie sich im Gemeindeamt abholen oder hier herunterladen:

Antrag Wahlkarte_Vollmacht_leer.pdf herunterladen (0.07 MB)


Bei dieser Wahl wird wieder das elektronische Abstimmungsverzeichnis zum Einsatz kommen. Das heißt, die Namen der Wählerinnen
und Wähler, die zur Wahl erscheinen, brauchen nicht mehr händisch in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen zu werden. Wenn Sie Ihre Wahlverständigungskarte bei sich haben, brauchen mittels Barcodeleser nur mehr die Wählerinformationen ausgelesen werden und Sie können somit schneller erfasst werden. Wir ersuchen Sie deshalb, Ihre Wahlverständigungskarte zur Wahl mitzubringen. Sie vereinfachen und beschleunigen damit den Wahlvorgang.

Selbstverständlich ändert sich nichts am Grundsatz der geheimen Wahl, d.h. die Wahlberechtigten erhalten Stimmzettel und Wahlkuvert und begeben sich damit in die Wahlzelle zur Stimmabgabe.

29.04.2024 17:30

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